Seit dem 15.02.2021 ist der Ausbildungsbetrieb für die, die den Führerschein für den Betrieb, für die Ausübung seines Berufes (auch der Weg dorthin) dringend benötigen wieder erlaubt .
-unter Beachtung der Hygienevorschriften-
Somit benötigt der Fahrschüler eine Bestätigung das er den Führerschein benötigt , diese muss er bei sich führen und auf verlangen vorzeigen während der Ausbildung
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